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Was wir fordern

Hauptforderung

Einführung einer wolfsfreien Weidezone im „Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald“

  • Da in den Schwarzwaldregionen Herdenschutzmaßnahmen gegen Wölfe nicht umsetzbar und zumutbar sind, fordern wir die Landesregierung Baden-Württemberg auf, im „Fördergebiet Wolfsprävention“ (https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/biologische-vielfalt/artenschutz/wolf/hinweise-nutztierhalter/foerdergebiet-wolfspraevention) eine wolfsfreie Weidezone durch Landesverordnung einzurichten. Weidetierhaltung im Schwarzwald ist vielerorts mit Wölfen nicht vereinbar. Wir haben täglich Angst um unsere Tiere! Erfahrungen aus den Alpenländern und anderen Bundesländern zeigen, dass Weidehaltung mit Wölfen nicht umsetzbar ist. Nur mit Weidetierhaltung kann artenreiches Grünland offengehalten werden. Dies trägt maßgeblich zur Biodiversität, zum Natur- und Artenschutz sowie zum Erhalt des Ökosystems zu. Und ist somit auch ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. Vor allem für den Tourismus ist der Erhalt unserer Kulturlandschaft wichtig!

Weitere Forderungen

1.) Sofortige Entnahme des Problemwolfs GW1129m

  • Gemäß § 45 Abs. VII Nr. 1, 2, 5 BNatSchG ist die Entnahme des Problemwolfs bereits jetzt durchsetzbar. Wir können nicht noch mehr Weidetiere opfern!

2.) Meldung des günstigen Erhaltungszustandes an die EU-Kommission und Herabstufung des Schutzstatus gem. FFH-Richtlinie von Anhang IV zu Anhang V

  • Hierbei soll Berechnungsgrundlage das Verbreitungsgebiet des eurasischen Grauwolfs in den einzelnen Populationen sein (keine Betrachtung der einzelnen Ländergrenzen)

3.) Bestandsregulierung der Wölfe auf Bundes- und Landesebene mit Obergrenze

  • Wie bei allen anderen Wildtieren, die aufgrund einer ausreichen großen Population nicht vom Aussterben bedroht sind, muss eine Bestandsregulierung durch Bejagung ermöglicht werden. Lt. DBBW gab es im Monitoringjahr 2021/2022 in Deutschland 226 Wolfsterritorien. Bestätigt sind 161 Rudel, 44 Paare und 21 Einzeltiere. Lt. Schätzungen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) leben derzeit ca. 2.000 Wölfe im Bundesgebiet. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg hat in den letzten zwei Jahren 16 verschiedene Wölfe nachgewiesen (https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/biologische-vielfalt/artenschutz/wolf/nachweise/). Wölfe haben eine Reproduktionsrate von ca. 30 %.
  • Zum Vergleich: Schweden hat eine Wolfsobergrenze von 300 Wölfen. Schweden ist etwas größer als Deutschland, aber es leben nur 10 Mio. Menschen dort.
  • Die derzeitige Wolfspolitik halten wir für gescheitert!

4. Wolfsverordnung des Landes Baden-Württemberg

  • Der Abschuss von Problemwölfen muss unbürokratisch durch die Landesbehörde möglich gemacht werden

5. Herdenschutzmaßnahmen, Erhaltung der Zäune und Mehraufwand vollständig und ohne finanzielle Obergrenze für alle Weidetierhalter fördern

  • Bisher gilt eine Obergrenze von 30.000 € pro Betrieb und Jahr. Eine Verauslagung der Kosten durch Landwirte ist nicht möglich!
  • Zu fördern sind alle Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalter, auch wenn es sich dabei um nicht privilegierte Landwirte Nutztiere handelt. Außerdem sind Herdenschutzmaßnahmen für alle Tiere zu fördern (z. B. Pferde). Der Bau von Herdenschutzzäunen muss für alle Tierhalter ohne Genehmigung möglich sein.
  • Wo Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich oder unzumutbar sind, muss eine Negativbescheinigung an den Tierhalter herausgegeben werden.

6. Beweislastumkehr, unbürokratische Entschädigung und Vorgaben zur Weidehaltung.

  • Wir fordern eine unbürokratische und schnelle Entschädigung von Rissen. Unsere Tiere sind Familienmitglieder, Geld kann niemals den emotionalen Verlust eines gerissenen Tieres ausgleichen. Trotzdem ist hier eine schnelle und unbürokratische Auszahlung des Entschädigungsbetrages notwendig. Verhandlungen zum Betrag sind in dieser emotionalen Ausnahmesituation für die Tierhalter nicht zumutbar.
  • Die Beweislast, ob es sich um einen Wolfsriss handelt, liegt derzeit beim Tierhalter. Daher fordern wir eine Umkehr der Beweislast: die zuständige Stelle muss beweisen, dass es sich nicht um einen Wolfsriss handelt.
  • Einstallung muss für Öko-Betriebe möglich sein; hier ist eine Anpassung der EU-Öko-Richtlinie und der Vorgaben der Öko-Verbände und Molkereien notwendig. Wenn Wölfe in Herden eindringen, wird das Herdengefüge nachhaltig geschädigt. Die Tiere sind durch solche – oft nicht nachweisbaren – Vorgänge lange Zeit stark verstört und nicht mehr händelbar. Die Aufstallung solcher Herden muss auch für Ökobetriebe und Milchviehbetriebe möglich sein.

7. Transparenz, schnellere Dokumentation und Rissbegutachtung

  • Wir fordern die FVA BW zu mehr Transparenz und Offenlegung aller Verdachtsfälle auf! Wenn Tiere verletzt oder gerissen werden, muss die FVA die Tierhalter umgehend darüber informieren. Auch wenn noch kein Testergebnis vorliegt.
  • Risse müssen innerhalb von 2 Stunden vor Ort begutachtet und dokumentiert werden. Verletzte Tiere müssen schnell tierärztlich behandelt oder erlöst werden können. Damit dadurch kein Tierleid verlängert wird und keine Spuren verwischt werden, ist ein schnelles Handeln notwendig.
  • Monitoringdaten und Laborergebnisse müssen schneller vorliegen und es müssen weitere Referenzlabore eingerichtet werden.

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